Lexikon: E
Einlassbecken
Als Einlassbecken wird ein teilweise oder vollständig in den Erdboden eingelassenes Schwimmbecken bezeichnet.
Ob ein Pool in den Boden eingelassen werden muss, ist abhängig von der Höhe der Beckenwand. Ab einer Beckenhöhe von 1,5 Meter muss der Pool mindestens 50 Zentimeter in den Boden eingelassen werden.
Einbaupools sind in verschiedenen Formen (z.B. Achtform-, Oval-, Rundbecken) und Materialien (z.B. Beton, Edelstahl, Styropor) erhältlich. Daher empfiehlt es sich bereits bei der Schwimmbadplanung genau zu überlegen, welcher Beckentyp am besten geeignet ist.
In jedem Fall ist ein ebener fester Untergrund zwingend notwendig, um einen sicheren und stabilen Stand des Pools zu garantieren. Für ein in die Erde eingelassene Schwimmbecken ist weiterhin die Installation einer festen Bodenplatte vorgeschrieben. Diese wird zumeist aus Beton gegossen und sorgt für weitere Stabilisierung des Beckens.
Weiterhin empfiehlt sich die Unterlage eines Bodenschutzvlies zwischen Bodenplatte und Poolfolie. Auf diese Weise wird die Lebensdauer der Folie deutlich verlängert.