Lexikon: A
Armatur
Der Begriff Armatur bezeichnet ein Bauelement in Rohrleitungen, zum Absperren und Regeln von Wasser- oder Gasströmen.
Der Durchfluss kann nach Belieben geregelt werden. Sogenannte Sicherheitsarmaturen dienen der Begrenzung des Wasser- oder Gasdrucks. Beispielsweise in Kesseln oder Reaktoren.
Armaturen können sowohl manuell von Hand als auch motorisch betätigt werden. Das klassische Beispiel für die manuelle Bedienung ist der häusliche Wasserhahn. Ein Beispiel für eine motorische Bedienung ist die Bedienung durch einen Getriebemotor oder Hydraulikzylinder.
Je nach Bauart verschließt ein anderes Schließelement die an die Armatur angeschlossene Rohrleitung. Bei einem Wasserhahn erfolgt die Schließung durch einen Ventilteller, bei einer Absperrklappe durch eine drehbare Klappe.
Bei einem Absperrschieber sorgt eine verschiebbare Scheibe für das Verschließen der Armatur. Im Schwimmbadbereich werden Armaturen ebenfalls eingesetzt, um den Wasserstrom, z.B. einer Filteranlage zu regeln. Schwimmbadarmaturen werden zum Beispiel in den Bedienelementen von Duschen, sogenannten Mischbatterien, verwendet, aber auch in Absperr- und Rückschlagventilen oder Kugelhähnen.